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Unterlage 4

Fragen & Antworten — Das Prüfungs-Skript

28 Kapitel aus dem großen Frage-Antwort-Skript (159 Seiten)

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1. Einleitung — Aufbau der Konzessionsprüfung

Die Taxi-Konzessionsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Prüfungsgebiete: kaufmännisches Grundwissen (Rechnungswesen, Personalverrechnung, Steuerrecht, Deckungsbeitrag, Finanzierung), Gewerberecht und Wirtschaftskammer, Gesellschafts- und Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht (KV Arbeiter und Angestellte), Fachrecht Taxi (Bundesbetriebsordnung BBO, Wiener Landesbetriebsordnung LBO, Wiener Tarif, Gelegenheitsverkehrsgesetz, Lenkprotokoll, Registrierkasse), Verkehrsgeografie Wien/Österreich/EU. Für die Konzession braucht man: österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, volle Geschäftsfähigkeit, persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit (18.500 € bzw. 7.500 € bei Kaufvertrag Auto), fachliche Befähigung (Konzessionsprüfung oder gewerberechtlicher Geschäftsführer), geeignetes Fahrzeug und einen Abstellplatz. Antrag und Ausstellung in Wien bei der MA 63 (Wipplingerstraße 8, 1010 Wien).

2. Grundlagen — Unternehmen, Wirtschaftsbegriffe

Ein Unternehmen ist eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Einheit mit Gewinnabsicht. Bedürfnisse werden nach Maslow in Existenz-, Grund-, Luxus-, Kultur- und Individualbedürfnisse eingeteilt. Wirtschaftliches Prinzip: Maximum-Prinzip (mit gegebenem Aufwand maximalen Ertrag) oder Minimum-Prinzip (vorgegebenen Ertrag mit minimalem Aufwand). Produktionsfaktoren: Arbeit, Boden (Natur), Kapital — dispositive Arbeit ist die leitende, ausführende Arbeit die umsetzende. Die Marktarten: Angebotsmonopol/Nachfragemonopol, Angebotsoligopol/Nachfrageoligopol, Polypol (vollkommener Wettbewerb). Preisbildung: bei freier Preisbildung bestimmen Angebot und Nachfrage den Gleichgewichtspreis; beim Taxi ist der Preis durch den Wiener Taxitarif behördlich festgelegt (verbindliche Verordnung).

3. Rechnungswesen — Bilanz, G+V, Doppelbuchhaltung

Das betriebliche Rechnungswesen hat vier Bereiche: Buchhaltung, Kalkulation (Kostenrechnung), Statistik, Planungsrechnung. Die Bilanz stellt zu einem Stichtag Aktiva (Mittelverwendung) und Passiva (Mittelherkunft) gegenüber. Aktiva = Anlagevermögen (Fahrzeuge, Maschinen) + Umlaufvermögen (Kassa, Bank, Forderungen, Waren). Passiva = Eigenkapital (Stammkapital, Rücklagen, Gewinn) + Fremdkapital (Bankkredite, Lieferverbindlichkeiten, Rückstellungen). Die Gewinn- und Verlustrechnung (G+V) zeigt alle Erträge minus alle Aufwendungen in einer Periode — Saldo = Gewinn oder Verlust. Doppelte Buchhaltung: jeder Geschäftsfall wird auf zwei Konten verbucht (Soll und Haben). Pflicht zur doppelten Buchhaltung: Kapitalgesellschaften immer, Einzelunternehmen/Personengesellschaften ab 700.000 € Umsatz (2 Jahre in Folge) oder sofort ab 1.000.000 €. Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) für kleinere Betriebe unter den Grenzen. Afa (Abschreibung für Abnutzung): gleichmäßige Verteilung der Anschaffungskosten über die Nutzungsdauer (PKW/Taxi: 5 Jahre = 20 % pro Jahr; Halbjahres-Afa, wenn Inbetriebnahme in der zweiten Jahreshälfte). Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 1.000 € netto dürfen sofort voll abgesetzt werden. Kontenrahmen: Klasse 0 Anlagevermögen, 1 Umlaufvermögen, 2 Forderungen/Bank, 3 Verbindlichkeiten, 4 Erträge, 5 Materialaufwand, 6 Personalaufwand, 7 sonstige Aufwendungen, 8 Finanzergebnis, 9 Abschlusskonten.

4. Personalverrechnung — Lohn, Gehalt, Abgaben

Brutto ist der vereinbarte Lohn/Gehalt vor Abzügen. Abzüge: Sozialversicherung ca. 18,12 % (AN-Anteil: KV 3,87 %, UV 0 % für AN, PV 10,25 %, AlV 3,00 %), Lohnsteuer nach Steuertarif (0 % bis 12.816 € Jahreseinkommen, dann gestaffelt bis 55 %), Kammerumlage, Wohnbauförderung. Netto = Brutto − SV − Lohnsteuer − sonstige Abzüge. Überstundenzuschlag im KV Taxi: 50 % werktags, 100 % an Sonn- und Feiertagen (gilt auch für Nachtstunden je nach Definition). Sonderzahlungen: Urlaubszuschuss (meist Juni) und Weihnachtsremuneration (meist November) — je ein KV-Brutto-Monatslohn. Diese Sonderzahlungen werden mit festem Satz (6 % bis 30.000 €) besteuert und sind sozialversicherungspflichtig. Pendlerpauschale: Kleines PP (nur Entfernung), Großes PP (Öffi nicht zumutbar) — Kilometergeld für Dienstfahrten 0,50 €/km (seit 1.1.2025). Lohnnebenkosten des Dienstgebers: SV-DG-Anteil ca. 21 %, Kommunalsteuer 3 %, Dienstgeberbeitrag (DB) 3,9 %, Zuschlag zum DB 0,4 %, Beitrag zur Mitarbeitervorsorge (Abfertigung Neu) 1,53 %, U-Bahn-Steuer in Wien 2 € pro Dienstnehmer und Woche seit 1.6.2012. Geringfügigkeitsgrenze 2024: 518,44 €/Monat (unter dieser Grenze nur UV 1,10 % und volle Pauschalabgabe bei Überschreitung der 1,5-fachen Grenze).

5. Steuerrecht — USt, ESt, KÖSt, NoVA

Umsatzsteuer (USt): Verbrauchssteuer auf Lieferungen/Leistungen. Sätze: 20 % Normalsatz, 10 % ermäßigt (Lebensmittel, Bücher, Wohnungsmiete, Personenbeförderung/Taxi), 13 % (Nächtigungen, Kunst, Kulturveranstaltungen, lebende Tiere), 0 % für Exporte und innergemeinschaftliche Lieferungen. Kleinunternehmerregel: bis 35.000 € Jahresumsatz keine USt (Verzicht bleibt möglich). Voranmeldungszeitraum: monatlich (Umsatz >100.000 €) oder vierteljährlich. UVA-Frist: 15. des zweitfolgenden Monats. Einkommensteuer (ESt) auf natürliche Personen, 7 Einkunftsarten: Land-/Forstwirtschaft, selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb, nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung, sonstige Einkünfte. ESt-Tarif: bis 12.816 € 0 %, dann 20 % / 30 % / 40 % / 48 % / 50 % / 55 % (ab 1 Mio.). KESt (Kapitalertragsteuer): 24 % auf Sparbuchzinsen, 27,5 % auf Dividenden/Kursgewinne. Körperschaftsteuer (KÖSt): 23 % (seit 1.1.2024), Mindest-KÖSt für GmbH 500 € pro Quartal (2.000 €/Jahr), AG 875 € pro Quartal. KÖSt-Vorauszahlungen: 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. NoVA (Normverbrauchsabgabe): beim Kauf eines Neuwagens fällig, Taxis sind befreit, wenn die Nutzung zu mindestens 80 % als Taxi erfolgt. Kammerumlage 1: ab 150.000 € Jahresumsatz netto, 0,3 % der Vorsteuer. Einschleifsystem bei Sonderausgaben / Freibeträgen zwischen 36.400 € und 60.000 € Einkommen.

6. Deckungsbeitrag, kritische Menge, Break-Even

Deckungsbeitrag (DB) = Erlöse − variable Kosten. Der DB deckt zuerst die Fixkosten und darüber hinaus ergibt er den Gewinn. Kritische Menge (Break-Even-Menge) = Fixkosten / Deckungsbeitrag pro Stück. Break-Even-Punkt (BEP): Umsatz = Gesamtkosten, Gewinn = 0. Fixkosten sind unabhängig von der Leistung (Miete, Versicherung, Leasing, Abschreibung); variable Kosten steigen mit der Leistung (Treibstoff, Reparatur, Reifen). Einzelkosten können direkt einem Kostenträger (z.B. einer Fahrt) zugerechnet werden, Gemeinkosten nur über Schlüssel. Marktattraktivität bewertet einen Markt nach Größe, Wachstum, Wettbewerb, Eintrittsbarrieren. Vor- und Nachkalkulation: Vor = geplante Kosten, Nach = tatsächliche Kosten als Kontrolle. Kalkulatorische Kosten (kalk. Unternehmerlohn, kalk. Zinsen, kalk. Miete) sind keine echten Ausgaben, aber wichtig für die betriebswirtschaftliche Entscheidung.

7. Finanzierung — Kredit, Leasing, Bürgschaft

Finanzierungsarten: Kontokorrentkredit (flexibler Rahmenkredit bei Girokonto, hohe Zinsen), Darlehen (fester Betrag, feste Laufzeit, Rückzahlung in Raten), Wechsel (Zahlungsversprechen, Scheck-ähnlich), Leasing (Miete mit Kaufoption — Operating-Leasing ohne Restwert, Finanzierungs-Leasing mit Restwert), Hypothekarkredit (besichert durch Grundpfand ins Grundbuch, Serviertbarkeit), Bürgschaft (Dritter haftet persönlich). Bürgschaftsarten: gewöhnliche Bürgschaft (Gläubiger muss zuerst Schuldner belangen), Ausfallsbürgschaft (nur bei Ausfall), Bürge und Zahler (haftet wie Hauptschuldner, kann sofort belangt werden). Eigenfinanzierung (Gewinnthesaurierung, Kapitalerhöhung) vs. Fremdfinanzierung (Bankkredite). Leasing-Vorteile: Schonung der Liquidität, Bilanz-Neutralität (beim Operating-Leasing), steuerliche Absetzbarkeit. Nachteile: höhere Gesamtkosten über die Laufzeit.

Rechnungen — Kleinbetrag und Normalrechnung

Kleinbetragsrechnung bis 400 € brutto: Name und Anschrift des liefernden Unternehmers, Datum der Lieferung/Leistung, Menge und Art, Bruttobetrag inkl. USt, Steuersatz. Normalrechnung über 400 €: zusätzlich Name und Anschrift des Leistungsempfängers, laufende Rechnungsnummer, UID-Nummer des Leistenden, Nettobetrag, getrennter USt-Satz (z.B. 10 %) und USt-Betrag, Bruttobetrag. Taxirechnung: Name und Anschrift, Datum, Rechnungsnummer, Start und Ziel, km, Gesamtbetrag, USt-Satz 10 % und -Betrag, QR-Code (Registrierkasse). Aufbewahrungspflicht: 7 Jahre.

8. Betriebsordnung und Lenkerberechtigung

Bundesbetriebsordnung (BBO): bundeseinheitliche Vorschriften für den gewerblichen Personenverkehr. Landesbetriebsordnung (LBO): ergänzt je Bundesland. Taxilenkerausweis: ab 20. Lebensjahr, gültig 5 Jahre (verlängerbar). Voraussetzungen: Mindestens 2 Jahre Führerschein B, keine relevanten Vormerkungen, gesundheitliche Eignung, Taxilenkerprüfung (Ortskenntnis, LBO, Tarif, KV, Erste Hilfe). 0,1 ‰-Grenze für Taxilenker (statt 0,5 ‰ im normalen Verkehr). Ausstellende Behörde in Wien: MA 63. Finanzielle Leistungsfähigkeit für Konzession: 7.500 € Eigenkapital + Kaufvertrag Auto oder 18.500 € Eigenkapital ohne Auto-Nachweis. Verlustanzeige des Taxilenkerausweises: binnen 4 Wochen bei der Behörde. Ruhend-Meldung der Konzession: befristetes Nicht-Ausüben ohne Erlöschen; Zurücklegung: endgültige Rückgabe. Aufsicht und Kontrolle: Polizei, Magistrat, Finanzpolizei (Schwarzarbeit, Registrierkasse).

9. Wiener Landesbetriebsordnung — Fahrzeug und Pflichten

Taxi-Fahrzeug (alte LBO): Länge mind. 4,20 m, Breite mind. 1,56 m, Höhe mind. 1,30 m, Einstiegshöhe höchstens 47 cm, Schiebetüre im Fond mind. 1 m breit, Wechselgeld mindestens 50 €, Taxischild beleuchtet gelb auf schwarz. Ersatztaxi bei Ausfall des konzessionierten Fahrzeugs (Kennzeichen LT, Wiener Bezeichnung „Ersatztaxi"). Rauchverbot im Taxi seit 1.1.2012. Schülertransporte: separate Regelungen (orange Warnleuchten, geschultes Personal). Neue Wiener LBO ab 1.1.2024: Außenlänge ≥ 4,20 m, Breite ≥ 1,56 m, mindestens 4 Türen, Alarmanlage, Klimaanlage, Motor Euro 6 Pflicht; ab 1.1.2025 gilt für Neuzulassungen ausschließlich Elektro- oder Wasserstoffantrieb. Bargeldlose Bezahlung (Bankomat/Kreditkarte) ist seit der neuen LBO verpflichtend. Navigationsgerät Pflicht. QR-Code mit Unternehmerdaten am Fahrzeug. Taxistandplätze sind durch Verordnung ausgewiesen, Reihenfolge strikt einzuhalten, Akquirieren außerhalb von Standplätzen verboten. Betriebsbuch bzw. elektronisches Lenkprotokoll Pflicht.

10. Wiener Tarif — Grundtaxe, Strecke, Zeit, Zuschläge

Wiener Taxitarif (verbindlich, alle Beträge inkl. 10 % MwSt): Grundtaxe Tag 3,80 €, Nacht 4,30 €. Wegstrecke: bis 5 km 0,95 €/km am Tag und 1,09 €/km in der Nacht; ab dem 5. km 0,58 €/km am Tag, 0,67 €/km in der Nacht. Zeittaxe während Wartezeit oder unter Schrittgeschwindigkeit: 0,58 €/Minute am Tag, 0,67 €/Minute in der Nacht. Zuschläge: je 2 € für Fahrten mit Kommunikationsdienst (Bestellung) oder mehr als 4 Personen, Großraumtaxi-Zuschlag 2 €. Flughafenpauschale 18 € (zusätzlich zum Tarif). Nachttarif gilt an Werktagen von 23:00 bis 6:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 0:00–24:00 Uhr. Tagtarif werktags 6:00–23:00 Uhr. Preisband bei vorbestellten Fahrten: ± 20 % vom Tarif. Eichamtliche Überprüfung des Taxameters spätestens alle 3 Jahre. Wechselgeld mindestens 50 €. Taxi-Lenker hat Beförderungspflicht im Tarifgebiet; Ausschließungsgründe nur bei Gefahr, Trunkenheit, Verschmutzung, gefährlichen Gegenständen oder Fahrt außerhalb des Tarifgebiets.

11. Kollektivvertrag Arbeiter — gültig ab 1.1.2024

KV Taxi-Arbeiter Wien gültig ab 1.1.2024: 55-Stunden-Woche als maximale Arbeitszeit, Mindestlohn 1.880 € brutto/Monat ab 1.1.2024 und 2.000 € ab 1.1.2025. Lenkzeit: 9 Stunden pro Tag, zweimal pro Woche 10 Stunden, 56 Stunden pro Woche, 90 Stunden in zwei aufeinanderfolgenden Wochen. Lenkpause: 30 Minuten nach 4 Stunden Lenkzeit (teilbar in 2×15 oder 3×10 Minuten). Ruhepause: 30 Minuten (ab 6 h Arbeit) bzw. 45 Minuten (ab 9 h). Tägliche Ruhezeit 11 Stunden (reduzierbar auf 9 h, muss ausgeglichen werden). Wöchentliche Ruhezeit 36 Stunden. Nachtarbeit 0:00–4:00 Uhr mit Nachtarbeitszuschlag. Überstundenzuschlag 50 % werktags, 100 % Sonn-/Feiertage. Überstundengrundlohn = 1/173 der monatlichen Normalarbeitszeit im Arbeitszeitbetrieb oder 1/238 im nicht-Arbeitszeitbetrieb. Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration je ein Brutto-KV-Mindestmonatslohn. Probezeit: maximal 1 Monat. Entgeltfortzahlung bei Krankheit, Arbeitsunfall 8 Wochen voll; nach langer Zugehörigkeit verlängert. Kündigungsfristen gelten laut KV, Kündigungsterminen (zum letzten Tag des Monats oder 15.). Urlaub: 30 Werktage (5 Wochen), ab 25 Jahren Dienstzeit 36 Werktage.

12. Kollektivvertrag Angestellte — gültig ab 1.1.2024

KV Angestellte Taxi Wien gültig ab 1.1.2024: Normalarbeitszeit 40 h pro Woche, maximal 10 h pro Tag, 11 h tägliche Ruhezeit, 36 h wöchentliche Ruhezeit. Überstundenzuschlag 50 % werktags, 100 % an Sonn- und Feiertagen. Vier Beschäftigungsgruppen: BG1 (einfache Tätigkeit) 2.016,90 € / BG2 2.179,50 € / BG3 2.508,50 € / BG4 (leitende Angestellte) 2.926,50 € Brutto-Monatsgehalt (im ersten Jahr), mit Staffel nach Dienstjahren: im 1.–5. Jahr Einstiegsstufe, 5.–10. Jahr und nach 10 Jahren jeweils höherer Bezug. Lehrlingseinkommen: 1. Lehrjahr 705,90 € / 2. Lehrjahr 1.008,50 € / 3. Lehrjahr 1.411,80 €. Urlaubsgeld (Juni) und Weihnachtsremuneration (November). Pendlerpauschale nach Entfernung und Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel. Abfertigung NEU für alle Dienstverhältnisse ab 1.1.2003: 1,53 % der Bemessungsgrundlage an die Mitarbeitervorsorgekasse. Alte Abfertigung (vor 2003): nach 3 Jahren 2 Monatsgehälter, gestaffelt bis 12 Monatsgehälter nach 25 Jahren.

13. Gewerbeordnung — GewO 1994

Gewerbe ist jede selbständige, regelmäßig ausgeübte Tätigkeit mit Ertragserzielungsabsicht auf eigene Rechnung und Gefahr. Drei Merkmale: Selbständigkeit, Regelmäßigkeit, Ertragserzielung. Gewerbearten: freie (keine Befähigung), reglementierte (Befähigungsnachweis, z.B. Elektrotechniker), Teilgewerbe, konzessionspflichtige (behördliche Konzession, z.B. Taxi). Befähigungsnachweis: Meisterprüfung, Konzessionsprüfung, Praxis-Nachweis oder Anerkennung gleichwertiger Ausbildung. Ausländerrecht: EWR/EU gleichgestellt. Ruhend-Meldung bei MA 63: Gewerbe bleibt erhalten, nur Ausübung pausiert. Zurücklegung: endgültiges Erlöschen. GISA (Gewerbeinformationssystem Austria): öffentliches Verzeichnis aller aufrechten Gewerbeberechtigungen. Fortbetriebsrecht: Erben/Witwe dürfen das Gewerbe 6 Monate ohne Befähigung weiterführen. Gewerblicher Geschäftsführer: kann bestellt werden, wenn der Unternehmer die Befähigung nicht selbst erfüllt; muss voll beschäftigt und weisungsbefugt sein. MA 63 (Wipplingerstraße 8, 1010 Wien) erteilt in Wien Konzessionen und Gewerbeanmeldungen. Strafen bei Verstößen gegen die GewO bis zu 3.600 €. Neue Konzessionen werden nach Bedarf vergeben (Bedarfsprüfung). Die GewO 1994 (Gewerbeordnung 1994) ist die Rechtsgrundlage.

14. Wirtschaftskammer — WKO, WKW, Fachgruppe Taxi

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) ist die gesetzliche Interessenvertretung aller Gewerbetreibenden. Präsident der WKO: Harald Mahrer. Wirtschaftskammer Wien (WKW): Präsident Walter Ruck. Wiener Landeshauptmann (Bürgermeister): Michael Ludwig. Spartengeschäftsführer Transport und Verkehr in Wien: Davor Sertic (im Skript als Reissig, abhängig vom Stand). Fachgruppenobmann Wien Taxi: Erwin Leitner (im Skript Kautzner — aktuell bitte prüfen). Sieben Sparten: Gewerbe und Handwerk, Handel, Industrie, Bank und Versicherung, Verkehr und Transport (darin Fachgruppe Taxi), Tourismus und Freizeitwirtschaft, Information und Consulting. Finanzierung der WKO: Kammerumlage 1 (KU 1) ab 150.000 € Jahresumsatz netto — 0,3 % der Vorsteuer; Kammerumlage 2 (KU 2) auf Lohnsumme; Grundumlage (Fixbetrag je Fachgruppe); sonstige Einnahmen. Automatische Mitgliedschaft mit Gewerbeantritt. Aufgaben: Interessenvertretung, Rechtsberatung, Aus- und Weiterbildung, Sozialversicherung SVS (Selbständige).

15. Gesellschafts- und Unternehmensrecht

Gesellschaftsformen: Einzelunternehmen (E.U.) — eine Person, volle persönliche Haftung; GesbR — Gesellschaft bürgerlichen Rechts, keine juristische Person, alle Gesellschafter haften persönlich; OG (Offene Gesellschaft) — mindestens 2 Gesellschafter, unbeschränkt solidarische Haftung; KG (Kommanditgesellschaft) — Komplementär haftet voll persönlich, Kommanditist nur mit seiner Einlage; GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) — juristische Person, Stammkapital mindestens 35.000 € (davon 50 % einzuzahlen), Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen; AG (Aktiengesellschaft) — Grundkapital mindestens 70.000 €, Aktien, Vorstand und Aufsichtsrat; GmbH & Co KG — Kombination: die GmbH ist Komplementärin, die Kommanditisten sind natürliche Personen; ARGE (Arbeitsgemeinschaft) — Zweckvereinigung für ein Projekt; Stille Gesellschaft — reine Kapitalbeteiligung, im Außenverhältnis nicht sichtbar. Firmenbuch-Eintragung verpflichtend für Kapitalgesellschaften, OG, KG; für Einzelunternehmen ab Jahresumsatz > 1.000.000 € oder 2× > 700.000 €. UGB (Unternehmensgesetzbuch) regelt Kaufmannseigenschaft, Firmenbuch, Handelsbücher, Prokura, Firmenrecht. Prokura: umfassende handelsrechtliche Vertretungsmacht, im Firmenbuch einzutragen, kann jederzeit widerrufen werden. Handlungsvollmacht kleiner als Prokura.

16. Bürgerliches Recht — ABGB

ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) seit 1811. Besitz (tatsächliche Sachherrschaft) ist nicht gleich Eigentum (rechtliche Zuordnung). Verjährung: kurze Frist 3 Jahre (z.B. Schadenersatz, periodische Leistungen, rückständige Mietzinse), lange Frist 30 Jahre (z.B. Forderungen ohne besondere Regel, Herausgabeanspruch bei Diebstahl). Miete (bewegliches/unbewegliches, keine Ertragsnutzung) vs. Pacht (mit Ertragsnutzung, z.B. Bauernhof, Lokal mit Inventar). Servitut (Dienstbarkeit) = dingliches Recht, eine fremde Sache in bestimmter Weise zu nutzen (z.B. Wegerecht). Ersitzung: nach 3 Jahren (gutgläubiger Besitz) bzw. 30 Jahren wird man Eigentümer. Pfandrecht: Sicherungsrecht an einer Sache zur Besicherung einer Forderung. Grundbuch: A-Blatt (Gutsbestand), B-Blatt (Eigentumsverhältnisse), C-Blatt (Lasten, Pfandrechte). Mündigkeitsstufen: unmündige Minderjährige bis 7 (keine Geschäftsfähigkeit), unmündige 7–14 (nur geringfügige Geschäfte, Taschengeldparagraph), mündige Minderjährige 14–18 (beschränkt geschäftsfähig, Arbeitsverträge allein möglich), Volljährige ab 18 (voll geschäftsfähig). Bürgschaftsarten: gewöhnliche Bürgschaft (Gläubiger muss erst Schuldner belangen), Ausfallsbürgschaft (nur bei Ausfall), Bürge und Zahler (haftet wie Hauptschuldner). Konventionalstrafe: vertraglich vereinbarte Strafzahlung bei Nichterfüllung. Pflichtteil im Erbrecht: halber gesetzlicher Erbteil für Ehepartner, Kinder, (bei Kinderlosigkeit) Eltern. Testamentsarten: eigenhändiges Testament (eigenhändig geschrieben und unterschrieben), fremdhändiges Testament (drei Zeugen), öffentliches Testament (beim Notar/Gericht), mündliches Nottestament (nur in Notlagen, sehr eingeschränkt). Verträge: Willenseinigung zweier Parteien, kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Schadensersatzfristen: 3 Jahre ab Kenntnis, 30 Jahre absolut.

17. Marketing und Personalmanagement

Marketing-Grundlagen: Marktanteil = eigener Umsatz / Gesamtmarkt. 4 P: Product (Produkt), Price (Preis), Place (Vertrieb), Promotion (Werbung). Werbung muss AIDA erfüllen: Attention, Interest, Desire, Action. Personalmanagement: Personalbedarfsplanung, -beschaffung, -einsatz, -entwicklung, -kostenplanung, -freisetzung. ALPEN-Methode für Zeitmanagement: Aufgaben notieren, Länge schätzen, Pufferzeit einplanen, Entscheidungen treffen, Nachkontrolle. Motivationstheorie Maslow: Grundbedürfnisse → Sicherheit → Soziales → Wertschätzung → Selbstverwirklichung. Führungsstile: autoritär, kooperativ, laissez-faire.

18+19. Umweltbelastungen und Kalkulation

Umweltbelastungen im Verkehr: CO₂, Stickoxide (NOx), Feinstaub, Lärm, Bodenverdichtung, Flächenverbrauch. IG-L (Immissionsschutzgesetz Luft): 100 km/h auf Autobahnen bei schlechter Luftqualität — grüne Kennzeichen für Elektro-/Wasserstoff-Fahrzeuge sind ausgenommen. Umweltzonen, Feinstaubplaketten (Österreich: keine flächendeckende Regelung, aber IG-L-Streckenverbote). Kalkulation fixe KFZ-Kosten: Kreditrate oder Leasingrate, Versicherungen (Haftpflicht, Kasko, Insassen-UV), Abschreibung, Motorbezogene Versicherungssteuer, Garage, Pickerl-Prüfung. Variable Kosten: Treibstoff, Reifen, Service/Öl, Reparaturen, Wagenwäsche, Waschstraße. Kalkulatorischer Unternehmerlohn für den selbstfahrenden Konzessionär.

20. Versicherungsrecht

Pflichtversicherungen: Krankenversicherung (KV), Unfallversicherung (UV), Pensionsversicherung (PV), Arbeitslosenversicherung (AlV). Für Selbständige: SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) — KV, UV, PV; Arbeitslosenversicherung freiwillig (Opting-in binnen 6 Monaten nach Gewerbeanmeldung). Haftpflicht-KFZ: Pflicht, deckt Schäden Dritter; Vollkasko (selbstverschuldete Schäden); Teilkasko (Wildschäden, Sturm, Hagel, Diebstahl, Glasbruch); Insassenunfallversicherung. Unterversicherung: Versicherungssumme ist niedriger als der Wert — im Schadensfall nur anteilige Leistung. Überversicherung: Versicherungssumme höher als der Wert — keine Leistung über den Wert hinaus, nicht versicherbarer Teil. Doppelversicherung: zwei Versicherer für dasselbe Risiko — Schaden wird anteilig geteilt. Schadensfreiheits-Bonus-Malus-System. Seit 1.1.2023: Unfallversicherung 1,10 % für Dienstnehmer.

21. Insolvenzrecht

Insolvenz ist Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Verfahren: Konkurs (Zerschlagung, Verwertung, quotale Befriedigung), Sanierungsverfahren (Fortführung des Unternehmens, Sanierungsplan — mindestens 20 % Quote in 2 Jahren, bei Eigenverwaltung 30 %), außergerichtlicher Ausgleich (freie Vereinbarung mit den Gläubigern). Massenverwalter/Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt und verwaltet die Insolvenzmasse. Zwangsausgleich im Konkurs (Begriff heute meist durch Sanierungsplan ersetzt): mindestens 20 % Quote in 2 Jahren + Zustimmung der ¾-Mehrheit der Gläubiger. Regelinsolvenz: bei ≥ 19 Gläubigern, komplexer, mit Gläubigerausschuss. Privatinsolvenz NEU seit 17.07.2021: Abschöpfungsverfahren 3 Jahre, keine Mindestquote mehr, danach Restschuldbefreiung. Antragspflicht bei Zahlungsunfähigkeit: binnen 60 Tagen. Zuständiges Gericht in Wien: Handelsgericht Wien. Kostenvorschuss: maximal 4.000 €. Im Sanierungsverfahren ist eine Quote von 20 % den Gläubigern zumutbar.

22. Lenkprotokoll

Seit 1.1.2019 ist das Lenkprotokoll (elektronisches Fahrtenbuch) Pflicht und ersetzt das alte Papier-Fahrtenbuch. Elektronisch zu führen, 2 Jahre aufzubewahren. Zwei Arten: persönliches Lenkprotokoll (für den Lenker — Arbeitszeit, Lenkzeit, Ruhepausen) und allgemeines Lenkprotokoll (für das Fahrzeug — Fahrten, km, Bargeld, Unternehmerdaten). Lenker muss mindestens einmal pro Monat das Lenkprotokoll dem Arbeitgeber vorlegen. Kontrolle durch Polizei, Finanzpolizei, MA 63. Verstoß: Verwaltungsstrafe.

23. Gelegenheitsverkehrsgesetz (GelverkG)

Vier Konzessionsformen des Gelegenheitsverkehrs mit PKW bis 3,5 t: Taxi-Gewerbe (Beförderung im Ortsgebiet mit Tarifbindung und Beförderungspflicht), Mietwagen-Gewerbe (bestellte Fahrten, kein Akquirieren, keine Tarifbindung), Gästewagen-Gewerbe (Gäste eines bestimmten Gastronomie-/Hotelbetriebs), Ausflugswagen-Gewerbe (organisierte Rundfahrten). Konzession in Wien durch MA 63. City-Taxi (Sammeltaxi) mit Pauschale ab 2,50 € pro Person. AST (Anruf-Sammeltaxi) als Ergänzung des ÖPNV in Randgebieten. EU-Lizenz für grenzüberschreitenden Verkehr. Krankentransport: Liste Krankentransport (eigene Voraussetzungen: mindestens 2 Jahre selbständig im Taxi-Gewerbe, 16 h Erste-Hilfe-Kurs, alle 2 Jahre 4 h Auffrischung). Verbot der Schein-Mietwagenfahrt (ein Mietwagen darf nicht wie ein Taxi akquirieren — muss zurück zum Standort nach jeder Fahrt, sofern keine neue Bestellung vorliegt).

24. Registrierkasse

Registrierkassenpflicht seit 1.1.2016 für Unternehmer ab 15.000 € Jahresumsatz UND mehr als 7.500 € Barumsatz pro Jahr. Manipulationssicherheit (Signaturerstellungseinheit) seit 1.4.2017 zwingend. Registrierung über FinanzOnline (elektronisches Finanzamt) und ELDA (für SV-Meldungen). Jede Rechnung erhält einen QR-Code mit Signatur. Belegerteilungspflicht: bei jedem Barumsatz muss ein Beleg erstellt und dem Kunden angeboten werden. Belegannahmepflicht des Kunden (formale Verpflichtung). Ausnahme: „Kalte Hände"-Regelung (Umsätze im Freien bis 30.000 € ohne Registrierkasse).

25. Verkehrsgeografie Österreich

Autobahnen und Schnellstraßen: A1 West Autobahn 292 km (eröffnet 1962, Wien–Salzburg), A2 Süd Autobahn 377 km (die längste österreichische Autobahn, Wien–Graz–Arnoldstein/Italien), A3 Südost-Autobahn 38 km (Richtung Eisenstadt), A4 Ost Autobahn 66 km (Wien–Schwechat–Nickelsdorf/Ungarn), A21 Wiener Außenring 34 km, A22 Donauufer Autobahn, A23 Südosttangente 17,6 km (die kürzeste), A5 Nord Autobahn, A6 Nordost Autobahn, A7 Mühlkreis Autobahn, A8 Innkreis, A9 Pyhrn Autobahn (Wechsel-Schoberpass-Gleinalmtunnel), A10 Tauern Autobahn, A11 Karawanken Autobahn (Karawankentunnel nach Slowenien), A12 Inntal Autobahn, A13 Brenner Autobahn, A14 Rheintal Autobahn. Schnellstraßen: S5 Stockerauer Schnellstraße, S6 Semmering Schnellstraße, S8 Marchfeld Schnellstraße. Vier Viertel in Niederösterreich: Weinviertel (Nordost), Waldviertel (Nordwest), Mostviertel (Südwest), Industrieviertel (Südost). Neun Bundesländer und deren Hauptstädte: Wien (Wien), Niederösterreich (St. Pölten), Oberösterreich (Linz), Burgenland (Eisenstadt), Steiermark (Graz), Kärnten (Klagenfurt), Salzburg (Salzburg), Tirol (Innsbruck), Vorarlberg (Bregenz). Grenzübergänge: Slowakei Kittsee/Berg/Hohenau; Ungarn Nickelsdorf/Heiligenkreuz/Rattersdorf; Italien Arnoldstein/Brenner/Nassfeld; Tschechien Drasenhofen/Laa an der Thaya/Wullowitz; Deutschland Passau/Schärding/Walserberg; Schweiz Hohenems/Lustenau/Diepoldsau; Slowenien Karawankentunnel/Wurzenpass/Loiblpass. Flughäfen: Wien–Schwechat (VIE), Innsbruck–Kranebitten (INN), Salzburg–Mozart (SZG), Klagenfurt–Wörthersee (KLU), Linz–Hörsching (LNZ), Graz–Thalerhof (GRZ). EU: 27 Staaten (Stand 2026: Österreich, Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern). Wiener Ringstraße mit Sehenswürdigkeiten: Rathaus, Parlament, Burgtheater, Hofburg, Kunst- und Naturhistorisches Museum, Staatsoper, Universität. Wichtige Bundesstraßen: B3 Donaustraße, B7 Brünner Straße, B9 Pressburger Straße, B16 Ödenburger Straße, B17 Wiener Neustädter Straße. Wichtige Einmündungen: Atzgersdorferplatz (im 23. Bezirk), Floridsdorfer Spitz, Gaußplatz (20.), Praterstern (2.), Verteilerkreis Favoriten (10.).

26. EU-Arbeits- und Sozialrecht

EU-Richtlinien im Arbeits- und Sozialrecht: Gleichstellung (Männer/Frauen), Antirassismus (ethnische Herkunft), Mutterschutz, Elternurlaub, Teilzeitarbeit, Arbeitnehmerschutz am Arbeitsplatz (ASchG in Österreich), Bildschirmrichtlinie (ergonomischer Arbeitsplatz, Sehtests). Arbeitszeitrichtlinie: maximal 48 h pro Woche im Durchschnitt. Koordinierung der Sozialversicherung (Wanderarbeitnehmer): Leistungen werden anteilig aus den Ländern erbracht, in denen Beiträge bezahlt wurden. 27 EU-Mitgliedstaaten.

27. Berufszugangsverordnung (BBO)

Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit für Personenbeförderung mit PKW bis 9 Sitzen: 18.500 € Eigenkapital oder 7.500 € + Kaufvertrag PKW. Bei Omnibussen (über 9 Sitze inkl. Lenker): 9.000 € für das erste Fahrzeug, 5.000 € für jedes weitere. Nachweis durch Bankbestätigung, Bestätigung eines Steuerberaters/Wirtschaftstreuhänders oder durch Eigenkapital aus einer aktuellen Bilanz. Der Nachweis muss frei verfügbar und unbelastet sein.

28. Sonstige Fragen — Tarif, Netto/Brutto, U-Bahn-Steuer

U-Bahn-Steuer in Wien seit 1.6.2012: 2 € pro Dienstnehmer und angefangener Arbeitswoche. Geringfügigkeitsgrenze 2024: 518,44 € pro Monat. KÖSt-Vorauszahlungstermine: 15.2., 15.5., 15.8., 15.11. Verwaltungsgerichtshof (VwGH) und Verwaltungsgericht Wien (VGW) entscheiden in verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten der Gewerbe-/Konzessionsverfahren. Die Fachgruppe Taxi der WKO (Wiener Taxiinnung) ist die fachliche Interessenvertretung in Wien, der Fachverband die bundesweite Ebene, die Fachorganisation steht für die gesamte Sparte Transport und Verkehr. Mautpflicht: für Fahrzeuge bis 3,5 t Vignette; über 3,5 t GO-Box (elektronische Maut). Gesamtkapital = Eigenkapital + Fremdkapital (Bilanzsumme der Passiva). Netto-Brutto-Berechnung: bei 20 % USt ist Netto = Brutto / 1,2 und die MwSt = Brutto / 6 (da Brutto/1,2 × 0,2 = Brutto/6); bei 10 % USt ist Netto = Brutto / 1,1 und MwSt = Brutto / 11 (Brutto/1,1 × 0,1 = Brutto/11). Parallel-Taxitarif: Wahl zwischen Taxameter-Abrechnung und Fixpreis bei vorbestellten Fahrten. Preisband vorbestellter Fahrten: ± 20 % vom Tarif. Unfallversicherung seit 1.1.2023: 1,10 % für Dienstnehmer (AG-Anteil). IG-L (Immissionsschutz Luft): 100 km/h-Schild auf Autobahnen, Ausnahme für E/H₂-Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen.

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