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Unterlage 2

Prüfungsfragen-Katalog (EasyCab)

131 Fragen zur Konzessionsprüfung – alle Prüfungsgebiete

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I. Unternehmensrecht, Gewerberecht & Gesellschaftsformen

Es gibt drei Arten von Gewerbe: Freie Gewerbe (keine Voraussetzungen, z.B. Einzelhandel), reglementierte Gewerbe (fachlicher Nachweis nötig, z.B. Elektrotechnik) und konzessionspflichtige Gewerbe (behördliche Konzession nötig, z.B. Taxi, Apotheke). Für Personenbeförderung gibt es vier Gewerbe: Taxi, Mietwagen, Ausflugsfahrten, Gästewagen — nur Taxi hat Beförderungspflicht und Tarifbindung. Für die Gewerbeanmeldung braucht man Geschäftsfähigkeit, österreichische oder EWR-Staatsbürgerschaft, Zuverlässigkeit (keine schweren Vorstrafen), finanzielle Leistungsfähigkeit, fachliche Befähigung (Konzessionsprüfung) und bei bestimmten Gewerben die Unbescholtenheit. Die Anmeldung macht man beim Magistratischen Bezirksamt (MBA), die Taxi-Konzession selbst bei der MA 63 in Wien. Gesellschaftsformen: Einzelunternehmen (E.U.) — ein Inhaber mit voller persönlicher Haftung; Personengesellschaften (GesbR, OG, KG) mit persönlicher Haftung (KG: Kommanditist nur mit seiner Einlage); Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) mit Haftung nur auf das Gesellschaftsvermögen. Unterschied E.U./GmbH: E.U. haftet unbeschränkt mit Privatvermögen, GmbH nur mit ihrem Vermögen (Stammkapital mind. 35.000 €). Der gewerbliche Geschäftsführer einer GmbH haftet nicht mit Privatvermögen für Schulden, aber persönlich für grobe Pflichtverletzung (§ 25 GmbHG). Handelsrechtlicher Geschäftsführer leitet das Unternehmen (UGB/GmbHG), gewerberechtlicher Geschäftsführer sorgt für die Einhaltung der Gewerbeordnung. Die Wirtschaftskammer (WKO) finanziert sich über Kammerumlagen (KU 1, KU 2), Grundumlage und sonstige Einnahmen. Die WKO hat 7 Sparten: Gewerbe/Handwerk, Handel, Industrie, Bank/Versicherung, Verkehr/Transport (hier Taxi), Tourismus/Freizeit, Information/Consulting. Eine Fachgruppe ist die unterste Gliederung (z.B. Wiener Taxifachgruppe). Wer ein Gewerbe ausübt, wird automatisch WKO-Mitglied.

II. Arbeitsrecht & Kollektivvertrag (KV)

Der Kollektivvertrag (KV) ist ein schriftlicher Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft (Taxi: vida) und WKO. Er regelt Arbeitszeit, Mindestlohn, Zuschläge, Sonderzahlungen, Kündigungsfristen und Urlaub. Er gilt für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Geltungsbereich — auch für Nicht-Mitglieder (Außenseiterwirkung) und in ganz Österreich. Ein Arbeitsvertrag (Dienstvertrag) wird zwischen AG und AN geschlossen, darf aber nur zugunsten des AN vom KV abweichen. Der Dienstzettel ist die schriftliche Bestätigung der wesentlichen Konditionen — spätestens 1 Monat nach Eintritt. Der Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich sein. Kündigungsarten: Entlassung (durch AG), vorzeitiger Austritt (durch AN), einvernehmliche Auflösung, Auflösung in der Probezeit, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Kündigungsfristen nach dem Angestelltengesetz steigen mit Dienstzeit: bis 2. Jahr 6 Wochen, 3.–5. Jahr 2 Monate, 6.–15. Jahr 3 Monate, 16.–25. Jahr 4 Monate, ab 26. Jahr 5 Monate. Kündigungstermin: zum letzten Tag eines Monats (laut KV oft auch zum 15.). Kündigungsschutz gilt für Schwangere, Karenzurlauber, Präsenz-/Zivildiener, Betriebsratsmitglieder. Während Probezeit, Urlaub, Krankenstand ist Kündigung grundsätzlich zulässig; bei Arbeitsunfall ist die Kündigung deswegen meist unwirksam. Urlaub: 30 Werktage (6-Tage-Woche) bzw. 25 Werktage (5-Tage-Woche). Probezeit: max. 1 Monat. Lenkzeit für Taxilenker: täglich max. 9 Std. (2x pro Woche 10 Std.), wöchentlich max. 56 Std. Tägliche Ruhezeit: mind. 11 Std. (reduzierbar auf 9, muss ausgeglichen werden). Entgeltfortzahlung bei Krankheit: für KV-Dauer volles Entgelt, bei Arbeitsunfall 8 Wochen 100 %. Sonderzahlungen: Urlaubsgeld (Mai/Juni) und Weihnachtsgeld (November), je meist 1 Monatsgehalt. Pflichten des Arbeitgebers: Anmeldung zur Sozialversicherung, Fürsorge, pünktliche Entgeltzahlung, Urlaub gewähren.

III. Steuer- und Rechnungslegung (Buchhaltung)

Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchssteuer auf Lieferungen und Leistungen im Inland. Unternehmer heben sie ein und führen sie ans Finanzamt ab, Endverbraucher tragen sie wirtschaftlich. Sätze in Österreich: 20 % (Normalsatz, z.B. Dienstleistungen, Handel), 10 % (z.B. Lebensmittel, Bücher, Miete für Wohnen, Personenbeförderung/Taxi), 13 % (Nächtigungen, Kunst/Kultur, Eintritte), 0 % (Exporte, innergemeinschaftliche Lieferungen). Sonderregel Kleinunternehmer: bis 35.000 € Jahresumsatz — keine USt auf Rechnungen, kein Vorsteuerabzug (Verzicht möglich). Die USt-Voranmeldung ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats fällig (z.B. Jänner → 15. März). Vorsteuer ist die USt, die der Unternehmer selbst auf Einkäufe zahlt — sie wird mit der eingenommenen USt verrechnet. Sieben Einkunftsarten: Land-/Forstwirtschaft, Selbständige Arbeit, Gewerbebetrieb (Taxi), Nichtselbständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung, Sonstige Einkünfte. Die Bilanz stellt Vermögen und Kapital zu einem Stichtag gegenüber: Aktiva = Anlagevermögen (Fahrzeuge) und Umlaufvermögen (Bank, Forderungen); Passiva = Eigenkapital (Stammkapital, Gewinn) und Fremdkapital (Kredite). Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zeigt Ertrag minus Aufwand = Gewinn/Verlust. Doppelte Buchführung ist Pflicht für Kapitalgesellschaften immer; für E.U./Personengesellschaften ab Umsatz > 700.000 €, Gewinn > 100.000 € oder Bilanzsumme > 350.000 €. Afa (Absetzung für Abnutzung) schreibt Anlagen über die Nutzungsdauer ab (Auto: 5 Jahre). Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 1.000 € netto dürfen im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt werden. Deckungsbeitrag = Umsatzerlöse – variable Kosten; zeigt, was zur Deckung der Fixkosten und als Gewinn übrigbleibt. Variable Kosten (z.B. Benzin) ändern sich mit der Leistung, fixe Kosten (Miete, Versicherung) nicht. Einzelkosten lassen sich direkt zuordnen, Gemeinkosten nicht. Kalkulatorische Kosten (Unternehmerlohn, Zinsen auf Eigenkapital) sind nicht zahlungswirksam. Vorkalkulation = Soll-Kosten-Planung; Nachkalkulation = Ist-Kosten-Kontrolle. Break-Even = Gesamterlös = Gesamtkosten, berechnet als Fixkosten / Deckungsbeitrag pro Stück. Kostenträger sind Produkte oder Leistungen (z.B. eine Fahrt). Saldenliste = alle Konten mit Endsaldo zu einem Stichtag — Grundlage für Bilanz und GuV. Rücklage ist Eigenkapital aus Gewinnen, Rückstellung ist Fremdkapital für künftige Ausgaben. Volle Afa bei Inbetriebnahme im 1. Halbjahr, halbe Afa bei Inbetriebnahme im 2. Halbjahr. Kommunalsteuer auf Lohnsumme: monatlich an die Gemeinde, bis zum 15. des Folgemonats.

IV. Fachrecht Taxi (Betriebsordnung, Konzession, Ausstattung)

Arbeitsrechtliche Regeln fürs Taxi stehen im Kollektivvertrag Taxi und im Angestelltengesetz. Die Bundesbetriebsordnung (BBO) regelt den gewerblichen Personenverkehr bundesweit, die Landesbetriebsordnung (LBO) ergänzt das je Bundesland (z.B. Tarife, Ausstattung). Der Taxischein (Lenkerausweis) enthält Name, Lichtbild, Befristung (max. 5 Jahre), Ausstellungsbehörde und Nachweisbereich (Ortskenntnis, LBO, Tarif, KV). Für die Konzession braucht man: bestandene Konzessionsprüfung oder gewerblichen Geschäftsführer, persönliche Zuverlässigkeit (Strafregisterauszug), finanzielle Leistungsfähigkeit (18.500 € oder 7.500 € + Kaufvertrag Auto), geeignetes Fahrzeug (ab 1.1.2025 nur noch Elektroantrieb für Neuzulassungen), Antrag bei der zuständigen Behörde (MA 63 Wien), Unternehmerzeugnis der WKO und einen Abstellplatz (Garage). Mindestmaße Taxi-Fahrzeug: Länge mind. 4,20 m (420 cm), Breite mind. 1,56 m, Euro 6, 4 Türen. Mindestausstattung (Wiener LBO): beleuchtetes Dachschild, Taxameter, Innenbeleuchtung, Wiener LBO, Auszug aus GISA, Taxitarif, Infoblatt mit QR-Code, Erste-Hilfe-Kasten, Warnweste. Geräte: Bankomatgerät, Navigation, Registrierkasse. Im Fahrzeug mitzuführen: gültiger Taxischein, Führerschein, Zulassungsschein, Pickerl-Nachweis, Haftpflichtkarte, Betriebsbuch. Ersatztaxi (wenn das konzessionierte Fahrzeug repariert wird): gleicher Komfort, Kennzeichen „LT" (Leihtaxi), außen deutlich mit „Ersatztaxi" gekennzeichnet, das Original-Kennzeichen im Kofferraum; muss bei der Behörde gemeldet sein. Beförderungspflicht: jede Fahrt im Tarifgebiet. Ausschließungsgründe: offensichtliche Krankheitsgefahr, Trunkenheit/Betäubung, Unsauberkeit, gefährliche Gegenstände, Fahrt außerhalb Tarifgebiet (dann freie Vereinbarung). Blinde mit Hund oder Rollstuhlfahrer dürfen NICHT abgelehnt werden. Taxitarife: Tagtarif (werktags 6–23 Uhr), Nachttarif (werktags 23–6 Uhr), Sonn-/Feiertagstarif (0–24 Uhr). Im Ortsgebiet gilt der verbindliche Wiener Tarif, außerhalb freie Vereinbarung (sonst Streckentarif). Der Wiener Tarif setzt sich zusammen aus: Grundtaxe, Streckentaxe, Zeittaxe, Zuschlägen (über 4 Personen: 2 €; Bestellung über Standplatztelefon: 2 €). Zeittaxe tagsüber 0,58 €/Min ≈ 34,80 €/Stunde; nachts/sonntags 0,67 €/Min ≈ 40,20 €/Stunde. Ein verbindlicher Tarif wird vom Landeshauptmann (in Wien: Bürgermeister) verordnet; Antrag stellen die Fachgruppe der WKO und die Gewerkschaft. Taxirechnung: Name/Adresse, Datum, Rechnungsnummer, Start/Ziel, km, Gesamtbetrag, USt-Satz (10 %) und -Betrag, QR-Code. Gelegenheitsverkehrsgesetz (GTG) regelt grenzüberschreitenden Verkehr und bestimmte nationale Gelegenheitsverkehre, nicht das Taxigewerbe (das fällt unter das PBG). Botenfahrt: Fahrt ohne Fahrgast, nur Gegenstände — Zuschlag laut freier Vereinbarung oder Funktabelle. Unternehmerschild am Betriebssitz: Firmenname, Rechtsform, Gegenstand, Sitz, Wagennummer (z.B. W-0000TX). Am Ende des Arbeitstags muss der Lenker prüfen, ob Gegenstände liegen geblieben sind — sonst Abgabe beim Fundservice Wien (Siebenbrunnenfeldgasse). Defekter Taxameter: Fahrgast informieren, nicht zum Aussteigen auffordern, keine neuen Fahrgäste aufnehmen; Fahrpreis über Routenplaner des Verkehrsministeriums berechnen. Kontrolle durch Polizei und MBA; MA 63 oder Gericht kann die Konzession entziehen. Der Taxilenker muss auf Verlangen Auskunft über Fahrtstrecke, Dauer, Tarif und voraussichtlichen Fahrpreis geben. Rauchen im Taxi: verboten seit 1.1.2012. Vor Inbetriebnahme: Bremsen, Licht, Ölstand, Kühlwasser, Luftdruck, Profiltiefe, Taxameter, Prüfplaketten, Unterlagen kontrollieren. Zuschläge: je 2 € (Bestellung, mehr als 4 Personen), dazu Nacht-, Sonntags-, Feiertagszuschlag. Taxi erkennbar am gelben, von innen beleuchteten Dachschild (mind. 230 × 90 mm) mit Aufschrift „TAXI" in gelb auf schwarz. § 57a KFG regelt das Pickerl (wiederkehrende Begutachtung) — für Taxis jährlich, keine verlängerten Intervalle. Preisband (Wien): bei vorbestellten Fahrten ± 20 % vom regulären Taxametertarif.

V. Straßenverkehrsordnung (StVO), Kraftfahrgesetz (KFG)

Vertrauensgrundsatz: Man darf darauf vertrauen, dass andere sich an die Regeln halten — außer bei Kindern, Sehbehinderten (weißer Stock, gelbe Armbinde), Betrunkenen oder offensichtlich Eingeschränkten. Bei Verlust des Kennzeichens: sofort Polizeimeldung, 1 Woche Weiterfahrt mit selbstgemachter Ersatztafel erlaubt. Führerscheinverlust: nach Verlustanzeige 4 Wochen Fahrt erlaubt. Reifen — Mindestprofiltiefe: Sommer 1,6 mm, Winter 4 mm (Radial) bzw. 5 mm (Diagonal). Situative Winterausrüstungspflicht bei winterlichen Verhältnissen (Schnee, Eis) auf allen angetriebenen Rädern, zeitlich unbegrenzt. Fußgängerzone: nur mit Zusatzzeichen erlaubt (z.B. „Taxi frei"), Schrittgeschwindigkeit 4–5 km/h. Begegnungszone: 20 km/h, Fußgänger haben Vorrang. Wohnstraße: 4–5 km/h, Durchfahren verboten, nur Anrainerverkehr, Parken nur in markierten Flächen, beim Ausfahren hat man Nachrang. Überholverbote: Zeichen 104 (absolut), 105 (für LKW); Ende mit blauem Schild/rotem Rand. IG-L-Schild: 100 km/h auf Autobahnen bei schlechter Luftqualität — Elektro-/Wasserstofffahrzeuge mit grünem Kennzeichen ausgenommen. Lenkerauskunft: behördliche Aufforderung, den tatsächlichen Fahrer zu nennen. Anonymverfügung: geringe Verwaltungsstrafe, Fahrer bleibt anonym, durch Zahlung erledigt. Geschwindigkeiten: Ortsgebiet 50, Freiland 100, Autobahn/Schnellstraße 130 (bei Nässe 100), Begegnungszone 20, Wohnstraße Schrittgeschwindigkeit. Promille: für Taxilenker strengere 0,1 (statt 0,5) — Einsatzverbot ab 0,1. Taxilenker darf nicht eingesetzt werden bei Alkohol/Drogen, Fahruntüchtigkeit, fehlendem/entzogenen Ausweis, Fahrverbot, überschrittener Lenkzeit. Anhalteweg = Reaktionsweg + Bremsweg. Formeln: Reaktion ≈ (km/h÷10)×3, Bremsweg ≈ (km/h÷10)². Beispiel 50 km/h: 15 + 25 = 40 m Anhalteweg. Busspur: nur mit Zusatzzeichen (z.B. „Taxi", „Radfahrer frei") und Einsatzfahrzeuge; sonst nur Linienbusse. Vorrangzeichen: „Vorrang geben" (Dreieck rot/weiß): Nachrang; Vorrangstraße (gelbes Quadrat): man hat Vorrang; Kreuzung (gelbes Dreieck + Kreuz): unübersichtlich; Gegenverkehr-Vorrang (blauer Kreis, weiße Pfeile); Mindestgeschwindigkeit 30 (blauer Kreis „30"); Mehrspurige KFZ verboten (roter Kreis mit 2 Autos). Zweite Spur kurz halten: erlaubt zum Ein-/Aussteigen, wenn im 50-m-Umkreis kein Platz frei ist und niemand behindert wird. Fernlicht im Ortsgebiet: nur wenn Straße unzureichend beleuchtet, mehr als 50 km/h erlaubt, niemand geblendet wird, oder als Lichthupe. Abschleppen: max. 40 km/h, rechte Spur, gezogenes Fahrzeug muss bremsen/lenken können, Warnblinkanlage. Gurt im Taxi: Fahrgäste müssen angeschnallt sein; Fahrer ist bei Fahrgastbeförderung von der Gurtpflicht befreit. Keine gesetzliche Kindersitzpflicht im Taxi — aber normaler Gurt Pflicht, Fahrer verantwortlich für Kinder unter 14. Gelbe Linie am Rand: durchgezogen = absolutes Halte-/Parkverbot; gestrichelt = Parkverbot, kurz Halten erlaubt. OG: mind. 2 Gesellschafter. KG: mind. 2 Gesellschafter (1 Komplementär, 1 Kommanditist). Bei Unfall: Haftpflicht zahlt Schäden anderer, Kasko den eigenen Schaden (Vollkasko deckt selbstverschuldete Unfälle, Teilkasko nur Wildschäden u.ä.). Teilschuld: Versicherungen regulieren anteilig nach Haftungsquote. LBO wird von der Landesregierung erlassen, Überwachung durch MBA und Polizei. Abschleppen mit Stange: Stange fest, max. 40 km/h, gezogenes Fahrzeug bremst/lenkt, Warnblinker, rechte Spur. Ballhausplatz 1: Amtssitz des Bundeskanzlers; Ballhausplatz 2: Bundeskanzleramt. Hupe testen: nein, Hupen nur zur Gefahrenabwehr (§ 43 StVO). Warnweste: griffbereit im Fahrgastraum; tragen beim Verlassen außerhalb Ortsgebiet. Einbaubestätigung: Bestätigung der Werkstatt, dass Taxameter/Dachleuchte fachgerecht eingebaut sind. Freie Wahl des Fahrstreifens: im Ortsgebiet mit mind. 2 gekennzeichneten Spuren in eine Richtung. Taggeld: 10 € pro Kalendertag (Anm.: hier andere Regel als im kleinen Fragenkatalog). Delikt = strafbare Handlung; Vormerkung = offenes Verfahren (für Zuverlässigkeit zählen nur rechtskräftige Verurteilungen). Heurigenorte im Norden Wiens: Stammersdorf, Strebersdorf, Mauer. Taxi darf in die Fußgängerzone nur mit Zusatzzeichen (z.B. „Taxi frei 6–10:30") oder zum Abholen/Bringen von Fahrgästen bzw. zur Ladetätigkeit. Grenzübergänge: Italien — Arnoldstein (A2), Thörl-Maglern (A2); Ungarn — Nickelsdorf (A4), Klingenbach (S31); Deutschland — Walserberg (A1), Suben (A8); Slowenien — Spielfeld (A9). Donaukanalbrücken: Schwedenbrücke, Marienbrücke, Salztorbrücke, Aspernbrücke.

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