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Unterlage 3

Vorbereitungskurs — Das große Prüfungs-Skript

easycab-Unterlage (149 Seiten) in klarem Deutsch

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Wirtschaftskammer-Organisation (WKO)

Die Wirtschaftskammer (WKO) ist die gesetzliche Interessenvertretung aller Gewerbetreibenden in Österreich. Jeder Unternehmer mit Gewerbeschein wird automatisch Pflichtmitglied. Aufbau im Stufenbau: 1) WKÖ (Bund, in Wien) — 7 Bundessparten, Präsident: Harald Mahrer. 2) 9 Landeskammern (eine pro Bundesland) — in Wien: WK Wien, Präsident: Walter Ruck. 3) Fachgruppen und Fachverbände (z.B. Fachgruppe für die Beförderungsgewerbe mit PKW in Wien — zuständig für Taxi, Mietwagen, Gästewagen). Die 7 Sparten sind: Gewerbe & Handwerk, Industrie, Handel, Bank & Versicherung, Transport & Verkehr, Tourismus & Freizeit, Information & Consulting. Organe: Wirtschaftsparlament (gewählte Vertreter), Präsidium, Präsident, Direktor (hauptamtlich). Wahl alle 5 Jahre (Wirtschaftskammerwahl). Finanzierung durch Grundumlage (Fixbetrag pro Fachgruppe) und Kammerumlage: KU1 = 0,29 % der Vorsteuer-Bemessungsgrundlage (ab 150 Mio. € gestaffelt reduziert), KU2 = 0,36 % der Lohnsumme. Leistungen: kostenlose Rechts-, Steuer- und Gründungsberatung, Aus- und Weiterbildung (WIFI), Lehrlingsausbildung, Außenwirtschaftsservice, Interessenvertretung bei Gesetzgebung.

Bürgerliches Recht (ABGB)

Das ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, 1811) regelt das Verhältnis zwischen Privatpersonen. Rechtsfähigkeit: mit Geburt; endet mit Tod. Geschäftsfähigkeit: bis 7 Jahre keine, 7-14 beschränkt (Taschengeld-Paragraph), 14-18 eingeschränkt (selbst verdientes Geld), ab 18 voll. Rechtsgeschäfte: einseitig (Kündigung, Testament), zweiseitig (Vertrag). Verträge brauchen Angebot und Annahme. Formvorschriften z.B. Schriftform bei Bürgschaft, Notariatsakt bei Liegenschaftsverträgen oder Eheverträgen. Gewährleistung: gesetzlicher Anspruch bei mangelhafter Leistung — 2 Jahre bei beweglichen Sachen, 3 Jahre bei unbeweglichen (ab Übergabe). Erst Verbesserung oder Austausch, dann Preisminderung oder Wandlung. Garantie ist freiwillig. Schadenersatz: bei Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Verjährung: allgemein 30 Jahre, kurze Verjährung 3 Jahre (z.B. ausständige Löhne, Mietzins, Forderungen aus Warenlieferungen). Eigentum: Alleineigentum, Miteigentum (nach Bruchteilen), Wohnungseigentum. Besitz ≠ Eigentum (Besitz = tatsächliche Sachherrschaft, Eigentum = rechtliche Zuordnung). Erbrecht: gesetzliche Erbfolge nach Parentelen (Kinder > Eltern/Geschwister > Großeltern). Pflichtteil für Kinder und Ehegatten = 50 % des gesetzlichen Erbteils.

Unternehmensrecht (UGB) & Prokura

Das UGB (Unternehmensgesetzbuch, seit 2007, früher HGB) gilt für alle Unternehmer. Unternehmer ist, wer ein Unternehmen betreibt — jede auf Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit, auch wenn nicht gewinnorientiert. Firmenbuch: öffentliches Register, in das Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, FlexCo), Personengesellschaften (OG, KG) und eingetragene Einzelunternehmer (e.U.) eintragen. Eintragspflichtig, wenn Umsatz in 2 aufeinanderfolgenden Jahren über 700.000 € (oder einmalig über 1 Mio. €). Handlungsvollmachten: 1) Generalvollmacht — umfasst alles. 2) Prokura — gesetzlich geregelte, umfassende Vollmacht für alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Nicht erlaubt: Liegenschaftsverkauf (außer ausdrücklich), Unterzeichnung von Bilanzen, Insolvenzantrag. Erteilung: ausdrücklich durch Unternehmer, Eintragung im Firmenbuch. 3) Handlungsvollmacht — begrenzter Umfang (allgemein = alle branchenüblichen Geschäfte; Art-Vollmacht = nur bestimmte Geschäftsarten; Spezial-Vollmacht = ein einzelnes Geschäft). Zeichnungsart: Prokurist zeichnet mit "ppa." (per procura), Handlungsbevollmächtigter mit "i.V." (in Vollmacht) oder "i.A." (im Auftrag).

Gesellschaftsrecht

Rechtsformen für Unternehmen: Einzelunternehmen (e.U.) — einfach, volle persönliche Haftung, Eintragung ins Firmenbuch ab 700.000 € Umsatz. Personengesellschaften: OG (Offene Gesellschaft) — mind. 2 Gesellschafter, alle haften persönlich, solidarisch und unbeschränkt. KG (Kommanditgesellschaft) — mind. 1 Komplementär (voll haftend, geschäftsführend) + mind. 1 Kommanditist (haftet nur mit Einlage). GesbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) — formloser Zusammenschluss ohne Firmenbucheintrag, volle persönliche Haftung. Kapitalgesellschaften: GmbH — Stammkapital mind. 35.000 €, davon 17.500 € bar eingezahlt. Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen. Organe: Generalversammlung, Geschäftsführer, ggf. Aufsichtsrat. AG — Grundkapital mind. 70.000 €, Aktien, Vorstand + Aufsichtsrat + Hauptversammlung. SE (Societas Europaea) — Grundkapital 120.000 €, europäische AG. FlexCo (Flexible Kapitalgesellschaft, seit 2024) — Stammkapital nur 10.000 €, davon 5.000 € bar; Mischform aus GmbH und AG, erlaubt Mitarbeiterbeteiligung mit reduzierten Rechten. Genossenschaft: Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen zur Förderung der Mitglieder (z.B. Raiffeisen, Taxifunkzentralen).

Insolvenzrecht (IO)

Die Insolvenzordnung (IO) regelt zahlungsunfähige Schuldner. Insolvenzgründe: Zahlungsunfähigkeit (kann Fälliges nicht mehr zahlen) oder Überschuldung (Schulden > Vermögen, nur bei juristischen Personen relevant). Antragspflicht innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt — sonst strafbar (Krida). Antragsberechtigt: Schuldner selbst oder Gläubiger. Kostenvoraussetzung: mind. 4.000 € Vermögen oder Kostendeckungsvorschuss, sonst Abweisung mangels Masse. Verfahren: 1) Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung — Quote mind. 20 % binnen 2 Jahren. 2) Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung — Quote mind. 30 % binnen 2 Jahren, Schuldner bleibt geschäftsführend unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters. 3) Konkursverfahren — wenn Sanierung scheitert: Zerschlagung, Verwertung der Masse, Verteilung an Gläubiger. Privatinsolvenz (Schuldenregulierungsverfahren): für natürliche Personen — Abschöpfungsverfahren (bis 2021 7 Jahre, seit 2021 3 Jahre) mit Abtretung pfändbarer Einkünfte, danach Restschuldbefreiung. Krida: strafrechtliche Delikte im Zusammenhang mit Insolvenz — fahrlässige Krida (§ 159 StGB), grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen, betrügerische Krida (§ 156).

Gewerbeordnung (GewO 1994)

Die Gewerbeordnung 1994 regelt alle selbstständigen, regelmäßigen und auf Gewinn gerichteten Tätigkeiten in Österreich. Einteilung: 1) Freie Gewerbe — kein Befähigungsnachweis (z.B. Handel). 2) Reglementierte Gewerbe — Befähigungsnachweis nötig (z.B. Kfz-Techniker). 3) Teilgewerbe (abgeschafft seit 2017). 4) Sondergewerbe (z.B. Baumeister). Das Taxi- und Mietwagengewerbe ist ein reglementiertes Gewerbe — Befähigungsnachweis = bestandene Konzessionsprüfung. Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung: Eigenberechtigung, Volljährigkeit (18), EU/EWR-Staatsbürgerschaft oder gleichgestellt, keine Ausschließungsgründe (§ 13 — z.B. gerichtliche Verurteilung > 3 Monate Freiheitsstrafe oder > 180 Tagessätze Geldstrafe, Finanzstraftaten, Insolvenz mangels Masse in den letzten Jahren), Befähigungsnachweis, finanzielle Leistungsfähigkeit. Anmeldung: bei der Bezirksverwaltungsbehörde (in Wien: Magistratisches Bezirksamt / MBA). Gewerberechtlicher Geschäftsführer: vom Inhaber bestellte Person mit selbstverantwortlicher Anordnungsbefugnis, mind. 20 Stunden/Woche im Betrieb, verantwortlich für Einhaltung der gewerberechtlichen Vorschriften. Betriebsanlage: jede Anlage, die Nachbarn gefährden oder belästigen kann — genehmigungspflichtig. Ruhen des Gewerbes: binnen 3 Wochen der WK melden. Endigung: Zurücklegung, Tod (Fortbetriebsrecht!), Entziehung durch Behörde.

Verwaltungsstrafverfahren (VStG)

Das Verwaltungsstrafgesetz regelt, wie Behörden (Bezirksverwaltungsbehörden, Landespolizeidirektionen) bei Verwaltungsübertretungen vorgehen. Voraussetzung für Strafe: Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit). Strafen: Geldstrafe (Hauptform), Freiheitsstrafe (nur wenn im Gesetz ausdrücklich vorgesehen, max. 6 Wochen), Verfall (von Gegenständen). Verfahrensarten: 1) Anonymverfügung — kleine Delikte (z.B. Parken), keine Lenker-Identifizierung nötig, Strafe unter 365 €. 2) Organstrafverfügung — vom Organ vor Ort ausgestellt, max. 90 €. 3) Strafverfügung — ohne Ermittlungsverfahren, bei klarem Sachverhalt. Einspruch binnen 2 Wochen → ordentliches Verfahren. 4) Ordentliches Strafverfahren — mit Anhörung, Beweisaufnahme, Straferkenntnis. Rechtsmittel: Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht binnen 4 Wochen. Verjährung: Verfolgungsverjährung 1 Jahr ab Tat, Strafbarkeitsverjährung 3 Jahre. Ermahnung: bei geringer Schuld und Folgen möglich statt Strafe (§ 45 VStG).

Steuerrecht & Umsatzsteuer (USt)

Überblick wichtige Steuern: Einkommensteuer (natürliche Personen), Körperschaftsteuer KÖSt (juristische Personen — 23 % seit 2024, Mindest-KÖSt 500 € GmbH / 875 € AG / 125 € FlexCo), Kapitalertragsteuer KESt (27,5 % auf Dividenden, Zinsen), Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer (3,5 %), Normverbrauchsabgabe NoVA (bei Kfz-Zulassung), motorbezogene Versicherungssteuer. Umsatzsteuer (USt) / Mehrwertsteuer: Steuersätze 20 % (Normalsatz), 13 % (z.B. Übernachtung, Kultur, ab-Hof-Verkauf), 10 % (Personenbeförderung mit Taxi!, Lebensmittel, Bücher, Mieten). Steuerbare Umsätze: Lieferungen, sonstige Leistungen, Eigenverbrauch, Einfuhren aus Drittländern, innergemeinschaftliche Erwerbe. Vorsteuerabzug: USt, die ein Unternehmer bei Einkäufen bezahlt, kann er von seiner eigenen USt-Schuld abziehen (saldieren). Voraussetzung: ordnungsgemäße Rechnung mit allen Pflichtangaben (Aussteller, Empfänger, Datum, Leistungsbeschreibung, Nettobetrag, USt-Satz, USt-Betrag, UID ab 10.000 €). Kleinunternehmerregelung: Umsatz bis 35.000 € netto pro Jahr — keine USt auszuweisen, kein Vorsteuerabzug. Option zur USt-Pflicht möglich (5 Jahre Bindung). UVA (Umsatzsteuervoranmeldung): monatlich bei Umsatz > 100.000 €, sonst vierteljährlich, Fälligkeit 15. des übernächsten Monats. Jahreserklärung: bis 30.6. des Folgejahres elektronisch über FinanzOnline.

Einkommensteuer (ESt)

Die Einkommensteuer besteuert das Einkommen natürlicher Personen. 7 Einkunftsarten: 1) Land- und Forstwirtschaft, 2) Selbständige Arbeit (Freiberufler), 3) Gewerbebetrieb (Taxiunternehmer!), 4) Nichtselbständige Arbeit (Angestellte), 5) Kapitalvermögen, 6) Vermietung und Verpachtung, 7) Sonstige Einkünfte (z.B. Spekulationsgewinne, gelegentliche Vermittlungen). Gewinnermittlung: Bilanzierung (doppelte Buchführung ab 700.000 € Umsatz) oder Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) bei kleineren Betrieben, oder Pauschalierung. Betriebsausgaben: alles, was betrieblich veranlasst ist — Treibstoff, Reparaturen, Versicherung, Leasing, Reinigung, Buchhaltung, Pflichtbeiträge, Büromaterial, Telefon (anteilig). AfA (Absetzung für Abnutzung): geringwertige Wirtschaftsgüter bis 1.000 € (seit 2023, vorher 800 €) sofort absetzbar; darüber auf Nutzungsdauer verteilt (Taxi: 4-5 Jahre). Einkommensteuer-Tarif 2024 (7 Stufen): bis 12.816 € 0 %, bis 20.818 € 20 %, bis 34.513 € 30 %, bis 66.612 € 40 %, bis 99.266 € 48 %, bis 1 Mio. € 50 %, darüber 55 %. Absetzbeträge: Verkehrsabsetzbetrag, Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Familienbonus Plus (2.000 € pro Kind unter 18). Vorauszahlungen: vierteljährlich (15.2. / 15.5. / 15.8. / 15.11.). Jahressteuererklärung: bis 30.6. (elektronisch bis 30.6.), bei Steuerberater bis März des übernächsten Jahres.

Registrierkasse & Belegpflicht

Registrierkassenpflicht seit 1.1.2016: Betriebe mit Jahresumsatz ab 15.000 € netto, davon ab 7.500 € in bar (Bargeld, Bankomat, Kreditkarte gelten als bar). Taxiunternehmer sind praktisch immer betroffen. Pflichten: elektronische Registrierkasse mit Manipulationsschutz (Signaturerstellungseinheit seit 1.4.2017 — digitale Signatur jedes Belegs). Jeder Beleg muss enthalten: Name und Anschrift des Unternehmens, fortlaufende Belegnummer, Datum, Menge und handelsübliche Bezeichnung der Leistung, Betrag (getrennt nach Steuersatz), maschinenlesbarer Code (QR). Belegerteilungspflicht: Unternehmer muss Beleg aushändigen; Kunde muss ihn mitnehmen und bis zum Verlassen des Betriebs aufbewahren (§ 132a BAO). Monatsbeleg: am Monatsende zur Sicherung des Datenbestands. Jahresbeleg: am 31.12., Prüfung bis 15.2. via FinanzOnline/Belegcheck-App. Taxi-Spezifikum: das Taxameter gilt als Registrierkasse (wenn manipulationssicher ausgeführt). Startbeleg bei Inbetriebnahme mit Belegcheck-App scannen. Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre.

Kostenrechnung & Kalkulation

Kostenrechnung hilft, die wirtschaftliche Lage zu kontrollieren und Preise richtig zu kalkulieren. Kostenarten: Fixkosten (unabhängig von Fahrleistung — Miete, Leasingrate, Versicherung, Grundgebühren, Gehälter) vs. variable Kosten (mit Fahrleistung — Treibstoff, Reifen, Öl, Reparaturen). Einzelkosten sind einem Auftrag direkt zurechenbar (Treibstoff für eine Fahrt), Gemeinkosten nicht (Buchhaltung, Miete). Deckungsbeitrag (DB) = Nettoerlös − variable Kosten. Break-Even-Point (Gewinnschwelle): Punkt, an dem Deckungsbeitrag gesamt = Fixkosten. Kritische Menge = Fixkosten / DB pro Stück. Kalkulatorische Kosten: kalkulatorischer Unternehmerlohn (Entgelt, das der Unternehmer für seine Arbeit ansetzt — orientiert am höchsten KV-Lohn), kalkulatorische Zinsen (auf Eigenkapital), kalkulatorische Abschreibung (zu Wiederbeschaffungswerten), kalkulatorisches Wagnis (2-5 % für ungedeckte Risiken — ausgefallene Forderungen, ungewöhnlicher Verschleiß, Unfälle ohne Versicherungsdeckung). Zuschlagskalkulation: Einzelkosten + Gemeinkostenzuschläge + Gewinn + USt = Verkaufspreis. Taxi-Praxis: Kosten pro km und pro Stunde ermitteln, mit dem amtlichen Tarif vergleichen, zeigt ob der Betrieb rentabel ist.

Break-Even, Stundensatz & Wareneinsatz

Der Break-Even-Point (BEP) ist die Menge oder der Umsatz, ab dem der Betrieb alle Kosten deckt. Formel BEP (Stück) = Fixkosten / Deckungsbeitrag pro Stück. DB pro Stück = Verkaufspreis − variable Stückkosten. DB-Stundenkalkulation: zuerst gesamte Fixkosten pro Jahr (Miete, Leasing, Versicherungen, Gehälter …) ermitteln, dann durch die produktiv verrechenbaren Jahresstunden dividieren → Fixkosten pro Stunde. Dazu variable Stundenkosten (Treibstoff, Reifen, Verschleiß pro Stunde) + kalkulatorischer Unternehmerlohn + Wagnis + Gewinnaufschlag + USt = Stundenverrechnungssatz. Produktive Stunden errechnen sich aus: Kalendertage − Wochenenden − Feiertage − Urlaub − Krankenstand − unproduktive Zeiten (Leerfahrten, Standzeiten, Reinigung, Verwaltung). Wareneinsatz-Kalkulation (bei Handel): Einstandspreis + Gemeinkosten-Zuschlag + Gewinn + USt = Verkaufspreis. Produktkategorien nach Deckungsbeitrag: Renner (hoher DB, hoher Absatz), Penner (niedriger DB, niedriger Absatz).

Finanzierung & Kreditsicherheiten

Finanzierungsarten: Eigenfinanzierung (Einlagen, einbehaltene Gewinne, Abschreibungsgegenwert) vs. Fremdfinanzierung (Kredite, Anleihen, Leasing, Lieferantenkredit). Kontokorrent-Kredit (Konto Kurrent): kurzfristiger Bankkredit zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen — teuer, nicht für Investitionen. Investitionskredit: langfristig, fester Rückzahlungsplan. Leasing: Operating Leasing (Mietverhältnis, kurze Laufzeit, Leasingfirma trägt Risiko) und Finanzierungsleasing (wie Kreditkauf, lange Laufzeit, Leasingnehmer trägt Risiko). Vorteile: Liquidität bleibt erhalten, Raten sind Betriebsausgabe, steuerliche Glättung. Kreditsicherheiten — zwei Hauptgruppen: 1) Personalsicherheiten — Bürgschaft (§ 1346 ABGB, Schriftform!), Wechselbürgschaft (Aval), Garantie. 2) Sachsicherheiten — Pfandrecht (Faust- und Hypothekarpfand), Eigentumsvorbehalt, Sicherungszession (Abtretung von Forderungen), Sicherungsübereignung. Die Hypothek ist das Pfandrecht an einer Liegenschaft, eingetragen im Grundbuch.

Die 4 Kostenarten & kalkulatorische Kosten

Die vier Kostenarten im Taxi-/Bus-Gewerbe: 1) Auftragsabhängige Kosten — fallen pro Fahrt an (Provisionen, Kreditkarten-Disagio, spezifische Reinigung). 2) Kilometerabhängige Kosten — steigen mit der Fahrleistung (Treibstoff, Reifen, Verschleiß, Wartung). 3) Zeitabhängige Kosten — hängen von Betriebsstunden ab (Personalkosten, AfA teilweise). 4) Gemeinkosten — unabhängig (Miete, Büro, Telefon, Buchhaltung). Kalkulatorische Kosten (auch: Zusatzkosten) — in der Buchhaltung nicht als Aufwand erfasst, müssen aber in die Kalkulation einfließen: a) kalkulatorischer Unternehmerlohn (für Einzelunternehmer und Personengesellschafter — orientiert am höchsten Kollektivvertragslohn der Branche), b) kalkulatorische Zinsen (auf das betrieblich gebundene Eigenkapital), c) kalkulatorische Abschreibung (nach Wiederbeschaffungswerten, nicht nach historischen Anschaffungskosten), d) kalkulatorisches Wagnis (2-5 % der Leistung für allgemeine und spezielle Risiken), e) kalkulatorische Miete (wenn Unternehmer eigene Räume betrieblich nutzt). Stille Reserven: Differenz zwischen Buchwert und tatsächlich höherem Verkehrswert — entstehen z.B. durch zu hohe Abschreibungen oder Wertsteigerungen bei Liegenschaften.

Skonto & Fahrzeug-Kostenträgerrechnung

Skonto-Formel (effektiver Jahreszinssatz bei Lieferantenkredit): Skontosatz × 360 / (Zahlungsziel − Skontofrist). Beispiel: 3 % Skonto bei 30 Tagen Zahlungsziel und 10 Tagen Skontofrist = 3 × 360 / (30 − 10) = 54 % Jahreszins — Skonto ist fast immer besser als Bankkredit. Fahrzeug-Hauptkalkulation (Taxi): Kostenträger sind die einzelnen Fahrzeuge bzw. die gefahrenen Kilometer und Stunden. Splitsatz-Methode — Gesamtkosten werden aufgeteilt in km-abhängige und zeitabhängige Anteile. Nebenrechnungen für Taxi: Treibstoffverbrauch (Liter/100 km × Preis/l), Reifenkosten (Satzkosten / Lebensdauer in km), Reparatur und Wartung (Erfahrungswert pro 1.000 km), Abschreibung (Anschaffung − Restwert, verteilt auf Nutzungsdauer — typisch 301-375 Tage/Jahr im Einsatz bei 4-5 Jahren). Fahrzeugdaten-Erhebung erfasst Anschaffungspreis, Restwert, Nutzungsdauer, jährliche Fahrleistung, Treibstoffverbrauch, Versicherung, NoVA, motorbezogene Versicherungssteuer.

Buchhaltung, Belege & Pauschalierung

Buchhaltung — Formvorschriften nach § 131 BAO: richtig, vollständig, zeitgerecht, geordnet, nachvollziehbar. Belege aufbewahren 7 Jahre, bei Liegenschaften 22 Jahre. Jeder Beleg (Eigenbeleg oder Fremdbeleg) braucht fortlaufende Nummerierung. Registrierkassenpflicht-Ausnahmen: "Kalte-Hände-Regel" — Umsätze im Freien bis 30.000 € Jahresumsatz (Marktstände, Straßenverkauf). Basispauschalierung (§ 17 EStG) — für Kleinunternehmer mit Vorjahresumsatz bis 220.000 €: Betriebsausgaben pauschal 12 % vom Umsatz, Obergrenze 26.400 €. Für bestimmte Tätigkeiten (freie Berufe, schriftstellerisch) nur 6 %, max. 13.200 €. Daneben absetzbar: Wareneinsatz, Fremdlöhne, Sozialversicherung. Gewinnermittlung: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A) mit Zufluss-Abfluss-Prinzip, oder doppelte Buchführung (Pflicht bei Umsatz > 700.000 € in 2 Jahren oder einmal > 1 Mio. €).

Doppelte Buchführung, Bilanz & GuV

Doppelte Buchführung (Doppik) bucht jeden Geschäftsfall zweimal — Soll und Haben auf zwei verschiedenen Konten. Kontoformen: paginiert (seitenweise), foliert (doppelseitig), T-Konto (Soll links, Haben rechts). Bilanz = Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva zum Stichtag. Aktiva (Mittelverwendung / Vermögen): Anlagevermögen (langfristig — Fuhrpark, Gebäude, Einrichtung) und Umlaufvermögen (kurzfristig — Waren, Forderungen, Bank, Kassa). Passiva (Mittelherkunft / Kapital): Eigenkapital (Stammkapital, Gewinnrücklagen, Jahresgewinn) und Fremdkapital (langfristig: Bankkredite; kurzfristig: Lieferanten-Verbindlichkeiten, Rückstellungen). Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): 1) Gesamtkostenverfahren — Umsatz + Bestandsveränderungen − alle Aufwände nach Arten. 2) Umsatzkostenverfahren — Umsatz − Herstellungskosten der abgesetzten Leistung. Jahresabschluss besteht aus Bilanz + GuV + Anhang (bei Kapitalgesellschaften auch Lagebericht).

Inventur, Inventar & Kontenrahmen

Inventur = tatsächliche Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden am Bilanzstichtag (körperliche Zählung, Messung, Wägung; bei Forderungen Buchinventur). Inventar = das schriftliche Verzeichnis daraus (Liste mit Mengen und Werten). Gliederung: Vermögen, Schulden, Reinvermögen (Eigenkapital) = Vermögen − Schulden. Kontenrahmen — einheitliches Schema für die Kontennummerierung, in Österreich 10 Kontenklassen (0-9): Klasse 0 Anlagevermögen; Klasse 1 Vorräte; Klasse 2 sonstige Forderungen, Bank, Kassa; Klasse 3 Verbindlichkeiten; Klasse 4 betriebliche Erträge; Klasse 5 Materialaufwand; Klasse 6 Personalaufwand; Klasse 7 Abschreibungen und sonstige Aufwände; Klasse 8 Finanzerträge/-aufwände; Klasse 9 Eigenkapital und Abschluss. Bestandskonten: aktive (Aktivseite der Bilanz — Anfangsbestand im Soll) und passive (Passivseite — Anfangsbestand im Haben). Buchungssatz: immer Soll an Haben, mit Betrag. Beispiel: Treibstoff bar gekauft → "Treibstoff an Kassa" (Aufwand im Soll, Kassa-Abgang im Haben).

Kennzahlen & Cashflow

Wichtige Bilanz-Kennzahlen: Eigenkapitalquote = Eigenkapital / Gesamtkapital × 100 (gesund ab ca. 25-30 %). Verschuldungsgrad = Fremdkapital / Eigenkapital × 100 — zeigt das Verhältnis der Finanzierungsquellen. Nettoverschuldung = verzinsliches Fremdkapital − liquide Mittel. Anlagenintensität = Anlagevermögen / Gesamtvermögen. Lagerintensität = Vorräte / Gesamtvermögen. Anlagendeckung (goldene Finanzierungsregel): das Anlagevermögen muss durch langfristiges Kapital (EK + langfristiges FK) gedeckt sein — Anlagendeckung II ≥ 100 %. Working Capital = Umlaufvermögen − kurzfristige Verbindlichkeiten (positiv = kurzfristige Liquidität gesichert). Liquidität 1. Grades (Bar-) = flüssige Mittel / kurzfristige Verbindlichkeiten; 2. Grades = (flüssige Mittel + Forderungen) / kurzfristige Verbindlichkeiten ≥ 100 %; 3. Grades = Umlaufvermögen / kurzfristige Verbindlichkeiten. Cashflow (Praktiker-Methode) = Jahresüberschuss + Abschreibungen + Veränderung langfristiger Rückstellungen — zeigt die Innenfinanzierungskraft des Unternehmens.

Personalverrechnung & Kollektivverträge

Personalverrechnung = Abrechnung von Löhnen und Gehältern, inklusive Sozialversicherung, Lohnsteuer und Lohnnebenkosten. Kollektivverträge für das Taxigewerbe: Bundes-Kollektivvertrag (Rahmen), Wiener Landes-Kollektivvertrag für Taxi, Angestellten-KV (für kaufmännische Angestellte). Sozialversicherung (ASVG) — 4 Zweige: Krankenversicherung (KV), Unfallversicherung (UV), Pensionsversicherung (PV), Arbeitslosenversicherung (AlV). Geringfügigkeitsgrenze 2024: 551,10 € pro Monat — darunter nur Unfallversicherung. Höchstbeitragsgrundlage: 6.060 € pro Monat (2024) — darüber keine SV-Beiträge. Überstundenzuschläge: Tagesüberstunden (Montag-Freitag 5:00-20:00/22:00) +50 %; Nachtüberstunden (20:00/22:00-5:00), Wochenend- und Feiertagsstunden +100 %. Steuerfreibeträge: bis 1.066 € Grundfreibetrag / Monat, bis 86 € für Tagesüberstundenzuschläge, bis 360 € für Sonntags-, Nacht- und Feiertagszuschläge. Sonderzahlungen: Weihnachtsgeld (13. Bezug) und Urlaubszuschuss (14. Bezug) je ein Monatsgehalt. Abfertigung: Altsystem (bei Eintritt vor 2003 — gestaffelt nach Dienstzeit) und Abfertigung neu (seit 2003 — Beitragssystem mit 1,53 % in MV-Kasse). Aufwandsentschädigungen 2024: Taggeld 26,40 € (12 h), Nächtigung 15 € pauschal, Kilometergeld 0,42 €/km für Pkw.

Sozialversicherung & Lohnsteuer

SV-Beitragssätze 2024 (Arbeiter): Dienstnehmer (DN) 18,07 %, Dienstgeber (DG) 20,98 %, gesamt 39,05 %. Dazu Mitarbeitervorsorgekasse (MV) 1,53 % nur DG. Volle Versicherungspflicht ab 518,44 € pro Monat; darunter (Geringfügigkeit) nur UV. Höchstbeitragsgrundlage 2024: 6.060 € pro Monat, 12.120 € für Sonderzahlungen. Lohnsteuer-Schema: Brutto − SV-Beiträge − Freibeträge (Pendlerpauschale, Werbungskostenpauschale) = Bemessungsgrundlage → Tarif (7 Stufen, Beginn 0 % bis 12.816 €). Absetzbeträge 2024: Verkehrsabsetzbetrag 463 €/Jahr (für Arbeitnehmer automatisch). Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag: 1 Kind 572 €, 2 Kinder 774 €, 3 Kinder 1.029 €, für jedes weitere +255 € (monatliche Werte: 1 Kind 47,67 €, 2 Kinder 64,50 €, 3 Kinder 85,75 €, je +21,25 €). Familienbonus Plus 2.000 € pro Kind unter 18 Jahre. Steuerfreie Bezüge: 13./14. Gehalt bis 620 €/Jahr mit 0 %, dann 6 %; Tagesüberstundenzuschläge bis 200 €/Monat steuerfrei; Zuschläge für Sonntag/Nacht/Feiertag bis 400 €/Monat steuerfrei.

Pendlerpauschale & Lohnnebenkosten

Pendlerpauschale 2024 — zwei Tabellen: Kleines Pendlerpauschale (öffentliches Verkehrsmittel zumutbar): 20-40 km = 696 €/Jahr, 40-60 km = 1.356 €, > 60 km = 2.016 €. Großes Pendlerpauschale (kein zumutbares öffentliches Verkehrsmittel): 2-20 km = 372 €, 20-40 km = 1.476 €, 40-60 km = 2.568 €, > 60 km = 3.672 €. Pendlereuro: zusätzlich 2 € pro einfacher Wegkilometer/Jahr. Lohnnebenkosten des Dienstgebers: Dienstgeberbeitrag (DB) 3,9 % (seit 01.01.2018) vom Brutto, zweckgebunden für Familienlastenausgleichsfonds (FLAF). Zuschlag zum DB (DZ) je nach Bundesland unterschiedlich — Wien 0,36 %. Kommunalsteuer 3 % vom Brutto (an Gemeinde). U-Bahn-Steuer Wien: 2 €/Dienstnehmer/Woche (nur für Dienstgeber in Wien). Summe Lohnnebenkosten ca. 30-35 % zusätzlich zum Bruttolohn.

Straßenverkehrsordnung (StVO)

Wichtige StVO-Regeln für Taxifahrer: Alkoholgrenzen — 0,5 ‰ im Blut / 0,25 mg/l in der Atemluft = Verwaltungsübertretung. Ab 0,8 ‰ schwere Verwaltungsübertretung. Für Probeführerscheinbesitzer gilt 0,1 ‰. Vorrangregeln: Rechtsvorrang (ohne Zeichen), Hauptstraße, Vorrangstraße, Polizist, Lichtzeichen. Geschwindigkeiten (allgemein): Ortsgebiet 50 km/h, Freiland 100 km/h, Autobahn/Autostraße 130 km/h (Autobahn) bzw. 100 km/h (Autostraße). Halten: bis 10 Minuten zum Ein-/Aussteigen, Be-/Entladen. Parken: länger als 10 Minuten. Haltverbot: gelbe unterbrochene Linie; Parkverbot: gelbe durchgehende Linie. Taxi-Ausnahme: kurzes Halten in zweiter Spur zum Fahrgast-Wechsel erlaubt, wenn Verkehr nicht wesentlich behindert wird. Bevorzugte Verkehrsteilnehmer: Einsatzfahrzeuge (Blaulicht + Horn), Schienenfahrzeuge. Verkehrszeichen-Formen: Dreieck = Gefahr, rund mit rotem Rand = Verbot/Beschränkung, rund blau = Gebot, rechteckig blau = Hinweis. Begegnungszone: max. 20 km/h, Fußgänger haben Vorrang, Parken nur in gekennzeichneten Stellen.

KFG & Führerscheingesetz (FSG)

Kraftfahrgesetz (KFG) — technische Anforderungen an Fahrzeuge. Bremsen: Betriebsbremse (Fußbremse), Feststellbremse (Handbremse), ggf. Hilfsbremse. Reifen-Profiltiefe: Sommerreifen mindestens 1,6 mm; Winterreifen 4 mm bei Radial-, 5 mm bei Diagonal-Reifen. Kinder im Taxi: grundsätzlich Kindersitz-Pflicht bis 14 Jahre oder 1,35 m, Ausnahme gilt NICHT für Schülertransport. Überprüfung (§ 57a, "Pickerl"): Pkw 3-2-1-Regel (neu: 3 Jahre, dann jedes Jahr); Taxi jährlich (entfällt die 3-2-1-Regel, Taxi muss jedes Jahr zur Überprüfung). Abschleppen: max. 8 m Abstand, max. 40 km/h, Warnblinker an, Auto muss steuer- und bremsfähig sein. Führerscheingesetz (FSG) — Klasse B: Pkw und Kombi bis 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht, mit Anhänger bis 750 kg oder Kombi 4.250 kg (B-Code 96). Mindestalter 18 (begleitetes Fahren ab 17, L17). Probezeit: 3 Jahre ab erstem Führerscheinerwerb, Alkoholgrenze 0,1 ‰. Taxilenker braucht zusätzlich Taxilenker-Ausweis (Taxischein) und muss bestimmte Mindesterfahrung nachweisen.

Marketing & Personalmanagement

Marketing-Grundbegriffe: Markt = Ort, an dem Angebot und Nachfrage zusammentreffen. Zielgruppe = genau definierte Käufergruppe, an die sich das Angebot richtet. Marktpotenzial = theoretisch maximale Absatzmenge eines Produkts in einem Markt. Marktvolumen = tatsächlich realisierte Absatzmenge im Markt. Marktanteil = eigener Umsatz / Marktvolumen × 100. Marketing-Mix (4P): Produkt, Preis, Platz (Distribution), Promotion (Werbung). Werbemittel = konkrete Ausprägung der Werbung (Inserat, Plakat, Video, Flyer). Werbeträger = Medium, auf/in dem das Werbemittel erscheint (Zeitung, Plakatwand, Radio, TV, Social Media). Image = Gesamtbild, das die Öffentlichkeit vom Unternehmen hat. CI (Corporate Identity) = Gesamtpersönlichkeit; CD (Corporate Design) = einheitliches visuelles Erscheinungsbild (Logo, Farben, Fahrzeugbeschriftung). Personalmanagement: Personalplanung, Personalsuche, Auswahl, Führung und Motivation. Personalbedarf: Ersatzbedarf (für Abgänge) und Neubedarf (Wachstum). Personalsuche: intern (interne Ausschreibung, Versetzung) und extern (AMS, Inserat, Empfehlung, Internet). Motivationsfaktoren: materielle Anreize (Gehalt, Prämien), Karriereperspektive, soziale Faktoren (Betriebsklima, Anerkennung).

Rechnungs-Formvorschriften (§ 11 UStG)

Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung (§ 11 UStG) — jede Rechnung muss enthalten: 1) Name und Anschrift des liefernden/leistenden Unternehmers. 2) Name und Anschrift des Empfängers. 3) Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art/Umfang der sonstigen Leistung. 4) Tag der Lieferung/Leistung (oder Leistungszeitraum). 5) Entgelt für die Lieferung/Leistung (Netto). 6) Steuersatz und Steuerbetrag (USt). 7) Ausstellungsdatum der Rechnung. 8) fortlaufende Rechnungsnummer. 9) UID-Nummer des Ausstellers. 10) bei Rechnungen über 10.000 € brutto zusätzlich die UID-Nummer des Empfängers. Kleinbetragsrechnungen bis 400 € brutto: vereinfacht — Name/Anschrift Aussteller, Datum, Menge/Bezeichnung, Bruttobetrag, Steuersatz reichen. Gutschrift: Rechnung wird vom Leistungsempfänger ausgestellt — muss als "Gutschrift" bezeichnet sein. Aufbewahrungsfrist: 7 Jahre, bei Liegenschaften 22 Jahre.

Verkehrsgeografie: EU-Staaten & Hauptstädte

Hauptstädte und Kennzeichen wichtiger europäischer Länder (Auszug aus dem Länderverzeichnis des Skripts): Albanien — Tirana (AL); Belgien — Brüssel (B); Bosnien-Herzegowina — Sarajewo (BIH); Bulgarien — Sofia (BG); Dänemark — Kopenhagen (DK); Deutschland — Berlin (D); Estland — Tallinn (EST); Finnland — Helsinki (FIN); Frankreich — Paris (F); Griechenland — Athen (GR); Großbritannien — London (GB); Irland — Dublin (IRL); Island — Reykjavik (IS); Italien — Rom (I); Kroatien — Zagreb (HR); Lettland — Riga (LV); Liechtenstein — Vaduz (FL); Litauen — Vilnius (LT); Luxemburg — Luxemburg (L); Niederlande — Amsterdam (NL); Norwegen — Oslo (N); Österreich — Wien (A); Polen — Warschau (PL); Portugal — Lissabon (P); Rumänien — Bukarest (R); Slowakei — Pressburg/Bratislava (SK); Slowenien — Laibach/Ljubljana (SLO); Spanien — Madrid (E); Schweden — Stockholm (S); Schweiz — Bern (CH); Tschechien — Prag (CZ); Türkei — Ankara (TR); Ungarn — Budapest (H).

Österreichs Nachbarstaaten im Detail

Österreich grenzt an 8 Staaten. Deutschland — Hauptstadt Berlin, Fläche 356.854 km², ca. 80 Mio. Einwohner, Sprache Deutsch, Währung Euro. Schweiz — Bern, 41.288 km², 6,8 Mio., Deutsch/Französisch/Italienisch/Rätoromanisch, Schweizer Franken. Liechtenstein — Vaduz, 160 km², 28.000, Deutsch, Franken. Italien — Rom, 301.252 km², 57,7 Mio., Italienisch (in Südtirol zusätzlich Deutsch), Euro. Slowenien — Laibach, 20.251 km², 2 Mio., Slowenisch, Euro. Ungarn — Budapest, 93.032 km², 10,6 Mio., Ungarisch, Forint/Filler. Slowakei — Pressburg, 49.000 km², 5,3 Mio., Slowakisch, Euro. Tschechien — Prag, 78.864 km², 10,3 Mio., Tschechisch, Kronen/Heller.

Hochrangiges Straßennetz Österreich

Österreich hat 218 Grenzübergänge im gesamten Straßennetz. Maut: Pkw = Vignette, Lkw = Streckenmaut (ASFINAG). Wichtige Autobahnen: A1 West-Autobahn (Wien — Salzburg); A2 Süd-Autobahn (Wien — Arnoldstein); A3 Südost-Autobahn (A2/Guntramsdorf — Eisenstadt); A4 Ost-Autobahn (Wien — Nickelsdorf); A6 Nordost-Autobahn (Spange A4 — Kittsee); A7 Mühlkreis-Autobahn (Ansfelden — Unterweitersdorf); A8 Innkreis-Autobahn (Wels — Suben); A9 Pyhrn-Autobahn (A1/Voralpenkreuz — Spielfeld); A10 Tauern-Autobahn (Salzburg — Villach); A11 Karawanken-Autobahn (Villach — Karawankentunnel); A12 Inntal-Autobahn (Kiefersfelden/Kufstein — Flirsch/Arlberg); A13 Brenner-Autobahn (Innsbruck — Brenner); A14 Rheintal-Autobahn (Hörbranz — Bludenz); A21 Wiener Außenring-Autobahn (Steinhäusl — Vösendorf); A22 Donauufer-Autobahn (Wien-Kaisermühlen — Stockerau); A23 Südost-Tangente (Inzersdorf — Hirschstetten); A25 Linzer-Autobahn (Traun — Wels). Wichtige Schnellstraßen: S1 Vösendorf — Schwechat; S4 Wiener Neustadt — S31; S5 A22 — Krems Ost; S6 Seebenstein — Bruck/Mur; S31 Eisenstadt — Mattersburg — St. Martin; S33 St. Pölten-Süd — Krems.

Grenzübergänge, Mautstraßen & Flughäfen

Wichtige Grenzübergänge — zur Slowakei: Kittsee, Berg, Hohenau; zu Tschechien: Drasenhofen, Laa/Thaya, Kleinhaugsdorf, Grametten, Neunagelberg, Gmünd, Wullowitz, Weigetschlag; zu Ungarn: Heiligenkreuz, Schachendorf, Rattersdorf, Deutschkreutz, Klingenbach, Nickelsdorf; zu Deutschland: Passau, Schärding-Neuhaus, Braunau-Simbach, Freilassing, Walserberg (Autobahn und Bundesstraße), Steinpass, Kufstein-Kiefersfelden, Achenpass, Füssen; zu Italien: Thörl-Maglern, Nassfeld, Plöckenpass, Sillian-Innichen, Brenner (Autobahn und Bundesstraße); zur Schweiz: Hohenems-Diepoldsau, Lustenau-Au, Höchst-St. Margarethen; zu Slowenien: Radkersburg, Spielfeld, Loiblpass, Wurzenpass, Karawankentunnel. Mautstraßen (Auswahl nach Bundesland): NÖ — Hochkarstraße (Göstling/Ybbs), Hohe Wand Straße. OÖ — Kasbergalmstraße (Grünau im Almtal), Höß-Straße (Hinterstoder). Salzburg — Gasteiner Alpenstraße (Bad Gastein), Hoferalm (Filzmoos), Postalm-Straße (Strobl), Felbertauern-Straße. Tirol — Brenner-Autobahn, Timmelsjoch Hochalpenstraße, Rettenbachstraße (Sölden), Kitzbüheler Horn-Alpenstraße. Kärnten — Nockalmstraße (Bodensdorf/Gerlitzen), Goldeck-Panoramastraße (Spittal/Drau, Stockenboi). Steiermark — Bürgeralm-Straße (Aflenz), Tauplitzalm-Straße (Bad Mitterndorf), Stoderzinken-Alpenstraße (Gröbming), Dachstein-Straße (Ramsau). Flughäfen Österreich (6): Wien-Schwechat, Linz-Hörsching, Salzburg-Airport, Innsbruck-Kranebitten, Graz-Thalerhof, Klagenfurt-Wörthersee.

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